Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Otfried-Preußler-Schule ist bemüht, ihr Online-Angebot in Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ops-balgheim.de 

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 L-BGG vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  • Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.

Wir arbeiten daran Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 15.01.2023 aktualisiert. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Wenn Sie nicht barrierefreie Inhalte vorfinden und diese Informationen in barrierefreier Form benötigen, so nehmen Sie bitte per E-Mail Kontakt mit uns auf und teilen Sie uns den Titel der Veröffentlichung mit. Wir werden Ihnen das Dokument dann nach Möglichkeit in zugänglicher Form übermitteln.

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Landratsamt Tuttlingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Landratsamt Tuttlingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711-279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes Tuttlingen.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.